Elternberatung vor Scheidung

Seit 2013 sind Eltern nach § 95 Abs.1a AußStrG gesetzlich verpflichtet, sich über die spezifischen aus
der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen.

Diese Beratung soll Sie dabei unterstützen, die Bedürfnisse Ihres Kindes in dieser sehr belastenden Zeit der Trennung zu verstehen und Antworten auf Fragen zu finden, die Ihnen behilflich sein können, Ihrem Kind in dieser Zeit der Veränderung gut beistehen zu können.

Der Inhalt der Beratung richtet sich nach Ihrer individuellen Lebenssituation und kann als Einzel- oder Paarberatung in Anspruch genommen werden.